Schuldrechtsähnliche Sonderverbindungen im öffentlichen Recht.
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SEBI: 70/835
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Zusammenfassung
Die schuldrechtsähnlichen Sonderverbindungen sind besonders gestaltete öffentliche Rechtsbeziehungen, die eine gewisse Ähnlichkeit zu zivilrechtlichen Verhältnissen aufweisen. Sie unterscheiden sich von den typischen Fällen der Amtshaftung dadurch, daß die Parteien bereits vor dem schädigenden Ereignis in einer besonders engen Beziehung zueinander stehen. Dieser bereits vorhandene Kontakt und die Vergleichbarkeit mit privatrechtlichen Interessenlagen rechtfertigt Rechtsfolgen, die von den Amtshaftungsbestimmungen abweichen. Als Beispiele derartiger schuldrechtsähnlicher Sonderverbindungen behandelt der Autor unter anderem die öffentlich-rechtliche Verwahrung, das öffentlich-rechtliche Treuhandverhältnis, öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse, das Postbenutzungsverhältnis, das öffentlich-rechtliche Krankenhaus-Benutzungsverhältnis, Sozialversicherungsverhältnisse etc. Der Vorgang der Angleichung von öffentlich-rechtlichen Verhältnissen an das Zivilrecht ist besonders durch das Anwachsen der Leistungsverwaltung bedingt worden. chb/difu
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Schuldrecht, Öffentliches Recht, Verwahrung, Treuhandverhältnis, Dienstverhältnis, Benutzungsverhältnis, Schadenersatz, Sozialwesen, Gesundheitswesen, Schule, Wasserwirtschaft, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung
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Göttingen: Selbstverlag (1967), XXIII, 195 S., Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1967)
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Schuldrecht, Öffentliches Recht, Verwahrung, Treuhandverhältnis, Dienstverhältnis, Benutzungsverhältnis, Schadenersatz, Sozialwesen, Gesundheitswesen, Schule, Wasserwirtschaft, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung