Die planungsrechtliche Gemeindenachbarklage.
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1981
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IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4
SEBI: Zs 987-4
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Zusammenfassung
Unter besonderer Berücksichtigung des "Krabbenkamp"-Urteils des BVerwG wird das zwischengemeindliche Nachbarrecht auf eine abgestimmte Planung erläutert und auf Rechtsbehelfe zu dessen Durchsetzung eingegangen. Die materielle Abstimmungspflicht nach § 2 Abs. 4 BBauG bedeutet in der Konsequenz, dass ein Bebauungsplan z.B. dann rechtswidrig ist, wenn er zwar den Bedürfnissen im eigenen Gemeindegebiet entspricht, jedoch für die Nachbargemeinde unzumutbare Folgekosten bringt, ihre städtebauliche Entwicklung beeinträchtigt oder Sicherheit und Gesundheit der Bewohner gefährdet. Als Rechtsbehelfe der Nachbargemeinde gegen Bebauungspläne kommen z.B. die Feststellungsklage, Leistungsklage oder Normenkontrollklage in Frage. cs
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Bayerische Verwaltungsblätter, München 111(1980)Nr.20, S.612-617, Lit.