Wirtschaftlichkeitsgebot und ärztliche Haftung im Krankenhaus.
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DE
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Gießen
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ZLB: 98/76
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DI
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Abstract
Das Sozialgesetzbuch verpflichtet die Ärzte und die Krankenhäuser zur wirtschaftlichen medizinischen Behandlung der Patienten. Diese Verpflichtung bringt den Arzt in eine Entscheidungssituation, in der er abwägen muß, ob der Patient unter kostengünstigeren Behandlungsmethoden auch noch adäquat medizinisch versorgt wird. Nach der Einleitung wird ein Überblick über die einzelnen Formen ärztlicher Behandlungsfehler, die eine zivilrechtliche Haftung des Arztes gegenüber dem Patienten auslösen können, gegeben. Im 3. Teil wird die Entwicklung der gesetzlichen Definition der zu erbringenden medizinischen Leistungen und ihrer Finanzierung dargestellt. Im 4. Teil werden die Merkmale des Wirtschaftlichkeitsgebots näher beschrieben und den Anforderungen an ärztliche Leistungen, die im Arzthaftungsrecht von der Rechtsprechung vorgegeben werden, gegenübergestellt. Schließlich wird der Umfang ärztlicher Therapiefreiheit erörtert und durch eine Fallpauschale (Oberschenkelfraktur) illustriert. Bei 13 untersuchten Krankenhäusern differierten die Fallkosten erheblich. sg/difu
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III, 120 S.