Verwaltung und Privatrechtsform.
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SEBI: 80/2004
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DI
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Abstract
Rechtsprechung und Schrifttum mußten sich schon oft mit der Frage beschäftigen, ob eine Verwaltungshandlung dem privaten oder dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist.Der Verfasser will ebenfalls auf die seiner Ansicht nach noch nicht tiefschürfend genug ergründete Frage eingehen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen die Verwaltung abweichend von den ihr üblicherweise zustehenden Handlungs- und Organisationsformen des öffentlichen Rechts die Mittel und Rechtsinstitute des Privatrechts wählen darf.Zur Lösung des Problems, ob diese Praxis rechtmäßig ist, bildet der Autor Fallgruppen.Dabei gelangt er zu der Folgerung, daß sich Organisationsform und Handlungsform des Staates gegenseitig bedingen.In einem zweiten Teil erörtert er die Beschränkungen der Wahl privatrechtlicher Handlungsformen und gibt einen Überblick über die verschiedenen Meinungen.Im Anschluß entwickelt er seinen eigenen Lösungsansatz.Er verwendet zur Abgrenzung eine Modifizierung der Subjektstheorie (d. h. es handelt sich um öffentliches Recht immer dann, wenn mindestens ein Träger öffentlicher Gewalt beteiligt ist). chb/difu
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Verwaltungshandeln, Verwaltungsrecht, Privatrecht, Öffentliches Recht, Wahlfreiheit, Theorie
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Marburg: (1980), XXIII, 151 S., Lit.; jur.Diss.; Marburg 1980
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Verwaltungshandeln, Verwaltungsrecht, Privatrecht, Öffentliches Recht, Wahlfreiheit, Theorie