Umsetzung von regionalen Einzelhandelskonzepten durch landesplanerischen Vertrag. Kolloquium. Veranstaltungsort: Vestische Gruppe der Industrie- und Handelskammer zu Münster in Gelsenkirchen, 24. Mai 2000.

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DE

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Dortmund

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ZLB: 2000/3865-4

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Zusammenfassung

Die Raumordnung und Landesplanung verfolgt das Ziel, die Siedlungstätigkeit auf die Siedlungsbereiche und innerhalb dieser Siedlungsbereiche wiederum auf Siedlungsschwerpunkte zu konzentrieren. Anfang 1996 hat Nordrhein-Westfalen mit dem Einzelhandelserlass die Weichen gestellt für eine stringentere Lenkung des zentrenrelevanten Einzelhandels auf geeignete Standorte in den Zentren der Städte. Der Einzelhandelserlass allein jedoch kann die Entwicklung nicht genügend steuern. Bei der Erarbeitung regionaler Einzelhandelskonzepte werden Fragestellungen laut, die grundsätzlicher Bedeutung sind. Aus dem Grunde hat die Landesplanungsbehörde das Kolloquium initiiert. In der Schrift werden die Diskussion und die Referate des Kolloquiums veröffentlicht. Diskutiert wurde: Welche Möglichkeiten bietet ein landesplanerischer Vertrag? Wo liegen die Grenzen dieses Instruments? Wer ist sinnvoll an einem derartigen Vertrag zu beteiligen, und wie kann die Motivation zum Mitmachen geschaffen werden? Wie kann der Vertragsinhalt für alle verbindlich abgesichert werden, über Sanktionsmöglichkeiten und die Aufnahme in Regional- oder Bauleitpläne? Auf diese Fragen sollte das Kolloquium Antworten erarbeiten. sg/difu

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54 S.

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