BBauG § 1 Abs.1 und 3, 2 Abs. 1, RGaO § 12, 13 Abs. 4b, VwGO § 42 Abs. 2, 113 Abs. 1 Satz 1. BVerwG, Urteil vom 27.11.1981 - 4 C 36 u. 37/78, Mannheim.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4
SEBI: Zs 3022-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Eine Gemeinde wird in ihrer Planungshoheit verletzt, wenn die einem anderen Rechtsträger angehörende Widerspruchsbehoerde ein Vorhaben entgegen den planerischen Festsetzungen ohne Rechtfertigung zulässt. Zur Planungshoheit der Gemeinde gehört nicht nur das Recht, Bauleitpläne aufzustellen, zu ändern oder aufzuheben, sondern auch ein Abwehranspruch gegen Baumaßnahmen, die ihren planerischen Festsetzungen widersprechen. Auch das in § 36 BBauG bestimmte Mitwirkungsrecht dient der Verwirklichung der Planugshoheit der Gemeinde. -y-
Beschreibung
Schlagwörter
Recht, Planungsrecht, Kommunalrecht, Planungshoheit, Gemeinde, Widerspruchsbehörde, Rechtsprechung, BVerwG-Urteil
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 5(1982)Nr.1, S.43-45
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Recht, Planungsrecht, Kommunalrecht, Planungshoheit, Gemeinde, Widerspruchsbehörde, Rechtsprechung, BVerwG-Urteil