Die Vereinbarkeit des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit dem europäischen Recht.

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Bonn

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ZLB: 2001/429

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DI

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Am 1. März 1996 ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz in Kraft getreten und ermöglicht die Anwendbarkeit zwingender Arbeitsbedingungen im Baubereich auf grenzüberschreitende Entsendungen von Arbeitnehmern. Notwendig wurde eine solche Entscheidung durch eine zunehmende Entsendung von Bauarbeitnehmern vorwiegend aus Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft in die Bundesrepublik Deutschland, die sich zu wesentlich geringeren Löhnen verdingen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer und diese dadurch vom Arbeitsmarkt verdrängen. Während der Lohnunterbietung durch die Geltung ausländischen Rechts für das Arbeitsverhältnis eines Drittstaatsangehörigen wirksam begegnet werden kann, besteht für EU-Bürger auf Grund der im EG-Vertrag festgelegten Arbeitnehmerfreizügigkeit der ungehinderte Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Vereinbarkeit des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit dem Europäischen Recht. Die Autorin kommt zu der Auffassung, dass das Gesetz in wesentlichen Punkten gegen die Entsende-Richtlinie sowie die Dienstleistungsfreiheit nach Art. 49 Abs.1 EGV verstößt. Ferner ist das Entsendegesetz grundsätzlich nicht geeignet, um der heimischen Arbeitslosigkeit im Baubereich wirksam zu begegnen, da die Steuer- und Abgabenlast sowie die Löhne zu hoch sind. kirs/difu

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176 S.

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