Bericht zum Stand der Gesamtjugendhilfeplanung. September 2000.

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Berlin

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ZLB: Parl 22-Drs.-WP.14,296-4

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Zusammenfassung

Jugendhilfeplanung ist eine umfassende Aufgabe der Jugendämter bzw. der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung. Sie ist nicht die Aufgabe einzelner Fachkräfte oder Arbeitsgruppen, sondern ein Prinzip professionellen fachlichen Handelns auf allen Ebenen (Bezirke, gesamtstädtisch) und in allen Bereichen (Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Familie, Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege, Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige, Andere Aufgaben der Jugendhilfe). Die spezifischen Aufgaben der Fachkräfte für Jugendhilfeplanung (in den Bezirken bzw. auf der Ebene der Senatsverwaltung) sind deshalb sorgfältig zu trennen von dem abstrakten Prinzip Jugendhilfeplanung. Der Bericht zur Gesamtjugendhilfeplanung ist nach § 42 AG KJHG einmal in jeder Legislaturperiode vorzulegen. Darin sollen die Entwicklungsperspektiven der Berliner Jugendhilfe vor dem Hintergrund der grundsätzlichen (fach-)politischen Zielvorstellungen, der sozialen Rahmen- und ökonomischen Lebensbedingungen der Zielgruppen der Kinder, Jugendlichen und Familien dargestellt werden. Die Möglichkeiten und Grenzen, die durch die aktuell zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen bestimmt werden, sind dabei zu verdeutlichen. Idealtypisch sollte ein Bericht zur Gesamtjugendhilfeplanung enthalten: die Analyse des Vorhandenen, Darstellung der Bedarfsaussagen zu den einzelnen Leistungsbereichen unter frühzeitiger Beteiligung freier Träger der Jugendhilfe sowie die Darstellung der gesamtstädtischen Vorhaben und Konzeptionen für die verschiedenen Leistungsbereiche. fu/difu

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33 S.

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Abgeordnetenhaus von Berlin. Drucksache 14/296