Rechtsgrundlagen für die Planung im ÖPNV. Teil II.
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1981
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IRB: Z 71
SEBI: Zs 399-4
BBR: Z 545
SEBI: Zs 399-4
BBR: Z 545
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Zusammenfassung
Bei Planung im ÖPNV ist aus rechtlicher Sicht zu unterscheiden zwischen dem Bereich der Bauleitplanung, in dem der ÖPNV lediglich Beteiligter ist, und dem Institut der Planfeststellung beim Sadtbahnbau, für das der ÖPNV selber Träger der Planung ist. Im 2. Teil seiner Überlegungen referiert der Autor über die Planfeststellung für Straßenbahnen und die dieser zugrunde liegenden Rechtsvorschriften sowie über die Ausweisung und damit Flächensicherung von Straßenbahnanlagen in Bebauungsplänen, welche die Planfeststellung ersetzten kann. kr
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Verkehr und Techik, Berlin 44(1980)Nr.3, S.92-93, Lit.