Handbuch Lärmminderungspläne. Modellhafte Lärmvorsorge und -sanierung in ausgewählten Städten und Gemeinden.

E. Schmidt
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E. Schmidt

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Berlin

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ZLB: 94/4543
DST: P 55/112

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S

Abstract

Seit 1990 sind die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden durch § 47a Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtet, schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche festzustellen und unter bestimmten Voraussetzungen Lärmminderungspläne zu erstellen und anzuwenden. Das Handbuch wurde im Rahmen eines Modellvorhabens des Landes Niedersachsen entwickelt, das von 1989 bis 1993 durchgeführt wurde. Lärmminderungspläne sind als integraler Bestandteil der Stadt- und Verkehrsentwicklung zu handhaben. Hierdurch wird die frühzeitige Berücksichtigung des Lärmschutzes bei allen kommunalen Planungen gefördert und der Stellenwert des Lärms bei Planungsentscheidungen aller Art erhöht. difu

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VII, 207 S.

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