Ausgaben für die Rekultivierung und Nachsorge kommunaler Deponien. Kostenrechnerische, gebührenrechtliche und haushaltsrechtliche Behandlung. Teil II.4 des Gutachtens "Kostenrechnung in der Kommunalverwaltung".

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DE

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Köln

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ZLB: Zs 2141-1995,2-4

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GU

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Mit dem Betrieb kommunaler Deponien geht die Verpflichtung einher, den Abfall auf Dauer schadlos abzulagern. Vor Beginn der Verfüllzeit, während der Verfüllzeit und insbesondere nach Ende der Verfüllzeit einer Deponie oder einzelner Abschnitte sind Maßnahmen zur Rekultivierung des Deponiegeländes und zur Vermeidung einer Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit erforderlich (Vor- und Nachsorgemaßnahmen). Die Pflicht zur Durchführung entsprechender Maßnahmen ergibt sich aus gesetzlichen Vorschriften. Hieraus resultieren erhebliche finanzwirtschaftliche Belastungen für die Kommunen als Deponiebetreiber. In hohem Maße fallen Ausgaben für die genannten Maßnahmen nach dem Ende der Verfüllzeit einer Deponie in einer Vielzahl von Jahren (Nachsorgezeitraum) an. Diese zukünftigen Ausgaben müssen unter betriebswirtschaftlichen Aspekten bereits während der Verfüllzeit als Kosten in die Gebührenkalkulation einbezogen werden. Für die Ermittlung dieser Kosten enthält der Bericht Arbeitshilfen. difu

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46 S.

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KGSt-Bericht; 2/1995