Rechtsbindungen und Rechtsschutz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.

Boorberg
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Boorberg

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DE

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Stuttgart

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ZLB: 97/150

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Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist traditionell ein Instrument staatlicher Konjunkturpolitik. Eine wirtschaftspolitische Zielsetzung der EU ist die Liberalisierung des Auftragswesens. Danach muß der Mitgliedstaat sich an der Rationalität des Marktes orientieren und dem kostengünstigsten Anbieter den Zuschlag erteilen. Die Frage ist, ob das Gemeinschaftsrecht die bisher übliche Praxis der Vergabe öffentlicher Aufträge zu korrigieren vermag. Eine Voraussetzung hierfür ist, so der Verfasser, ein durchgreifender institutionalisierter Rechtsschutz potentieller Auftragnehmer. Erörtert werden im ersten Teil die multilateralen Rechtsbindungen des öffentlichen Auftraggebers an Gemeinschaftsrecht, nationales öffentliches Recht und Wettbewerbsrecht. Im zweiten Teil werden die verschiedenen Möglichkeit des bei einer Auftragsvergabe übergangenen Unternehmers, prozessual gegen eine Vergabeentscheidung vorzugehen, aufgezeigt. Trotz der Vielfalt der Rechtswege scheint der Rechtsschutz noch nicht effektiv genug zu sein. gar/difu

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142 S.

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Schriften zum öffentlichen, europäischen und internationalen Recht; 2