Zum neuen Ensemble-Begriff nach dem Gesetz zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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München
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0522-5337
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ZLB: R 620 ZB 7013
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RE
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Abstract
Der Bayerische Landtag hat den Gesetzentwurf der Staatsregierung vom 10. Januar 2017 zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes in einem bemerkenswert schnellen Gesetzgebungsverfahren (Verbandsanhörung im November/Dezember 2016, Erste Lesung im Plenum am 24. Januar 2017 mit Verweisung in den zuständigen Ausschuss) in seiner Sitzung vom 29. März 2017 nahezu unverändert als Gesetz beschlossen. Das Gesetz wurde durch den Bayerischen Ministerpräsidenten umgehend ausgefertigt; es ist am 1. Mai 2017 in Kraft getreten. Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler betrifft vor allem den so genannten Ensembleschutz. Ausdrücklich Kern des Gesetzgebungsverfahrens war mithin die Änderung des Begriffs des Ensembles in Art. 1 Abs. 3 DSchG a. F. Dabei lässt die Argumentation in der Begründung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung, die vorgeschlagene Regelung sei lediglich eine "Klarstellung", die der "deutschlandweiten fachlichen Praxis" entspreche, aufhorchen. Bei näherem Besehen ist weder das eine noch das andere der Fall.
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Bayerische Verwaltungsblätter
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Nr. 10
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S. 332-334