U3-Ausbau: wenige Klagen = bedarfsgerechtes Angebot?

Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
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Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik

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DE

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Dortmund

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1436-1450

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Abstract

Seit dem 01.08. diesen Jahres gilt der von vielen Eltern lang ersehnte Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz oder einen Platz in der Tagespflege für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Der Weg dorthin erforderte von Bund, Ländern und Kommunen einen immensen Kraftakt, der mit einem hohen organisatorischen und finanziellen Aufwand verbunden war. Durch die aktuelle Veröffentlichung stehen nicht nur die endgültigen Ergebnisse zur Verfügung, sondern auch die Betreuungsquoten und viele differenzierte Ergebnisse, die einige interessante Erkenntnisse zum Ausbau liefern (vgl. hierzu Schilling/Strunz i.d.H.). Auf der Grundlage der jetzt vorliegenden Betreuungsquoten kann allerdings nicht beurteilt werden, ob die erwarteten Betreuungsbedarfe bei Inkrafttreten des Rechtsanspruchs erfüllt sind oder nicht. Hinzu kommt, dass die befürchtete Klagewelle (bisher) ausgeblieben ist. Bedeutet nun die geringe Anzahl an Klagen, dass bereits ein bedarfsgerechtes Angebot erreicht ist?

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KomDat-Jugendhilfe

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Nr. 2

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S. 1-4

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