Das Bundesbaugesetz ist besser als sein Ruf. Zur Frage der Novellierungsbedürftigkeit des Rechts der Bauleitplanung und der Zuverlässigkeit von Vorhaben.
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1985
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IRB: Z 76
SEBI: Zs 345-4
BBR: Z 212
SEBI: Zs 345-4
BBR: Z 212
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Zusammenfassung
Im Auftrag des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau wurde am Institut für Stadtforschung Berlin ein Forschungsvorhaben bearbeitet, das die Novellierungsbedürftigkeit einzelner Regelungsbereiche des Bundesbaugesetzes untersuchte und im August 1984 abgeschlossen wurde. Die Untersuchung beruht auf Erkenntnissen aus 7 Fallstudien in Gemeinden sowie schriftlichen Umfragen und Gesprächen bei Experten der kommunalen Anwendungspraxis. Danach sieht die Mehrheit der Experten der Baugenehmigung einen Vereinfachungs- und Änderungsbedarf lediglich bei den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen; Änderungen bei den Vorschriften zur Zulässigkeit von Vorhaben (§§ 30 ff BBauG) werden überwiegend abgelehnt. wg
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Der Städtetag, Stuttgart 37(1984)Nr.10, S.646-649, Lit.