Genehmigungswettbewerb im Personenbeförderungsgesetz - Novellierungsvorschlag der Länder.

E. Schmidt
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E. Schmidt

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DE

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Berlin

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0340-4536

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ZLB: 4-Zs 399
BBR: Z 545

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Abstract

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 2.7.2003 entschieden, dass interessierte Verkehrsunternehmen Anspruch darauf haben, über auslaufende Liniengenehmigungen informiert zu werden, da sie andernfalls nicht in der Lage seien, sich mit Aussicht auf Erfolg um eine Linienverkehrsgenehmigung zu bemühen. Ausgehend von dem Urteil kommen die Bundesländer in einem Positionspapier zu dem Ergebnis, dass spätestens 18 Monate vor Ablauf einer Liniengenehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) die Genehmigungsbehörde das Ablaufdatum der Genehmigung und den Streckenverlauf EU-weit öffentlich bekannt zu machen hat. Die Länder haben konkrete Gesetzesformulierungen vorgelegt und den Bund aufgefordert, das PBefG entsprechend zu ändern. Dem Vernehmen nach will das Bundesverkehrsministerium das PBefG erst novellieren, wenn die Änderungen des europäischen Rechtsrahmens endgültig beschlossen sind. In dem Beitrag wird die gegenwärtige Rechtslage erläutert sowie das Positionspapier der Länder aus Sicht des Deutschen Landkreistages (DLT) kommentiert. difu

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Verkehr und Technik

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Nr. 2

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S. 69-71

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