Freizeitplanung. Rahmenbedingungen der Freizeit in der Stadtplanung.
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1980
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ZZ
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SEBI: Zs 1505
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
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Zusammenfassung
Freizeitplanung kann nach Auffassung des Autors nicht ausschließlich auf Bemessungsgrößen entsprechender Infrastruktureinrichtungen reduziert werden; vielmehr müssen andere Determinanten wie die Sozialstruktur der Quartierbewohner, Art und Größe von Einzugsbereichen sowie Nutzerverhalten berücksichtigt werden. Die Stadtplanung soll der quantitativen und qualitativen Nachfrage durch eine integrierte Planung unter Berücksichtigung der Betroffenen gerecht werden. Die Aufgabenbereiche liegen sowohl im Bereich der materiellen wie auch der personellen Infrastruktur. hb
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Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart 17(1978)Nr.2, S.248-265, Tab., Lit.