Patronatsbauten des Landes Nordrhein-Westfalen. Dokumentation der Baudenkmäler.
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SEBI: 92/1203-4
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Abstract
Dem Land Nordrhein-Westfalen obliegt aus Rechtsgründen, die sich im Laufe der Geschichte herausgebildet und bis heute erhalten haben, für 96 Gebäude, die im Eigentum der Katholischen oder Evangelischen Kirche stehen und kirchlichen Zwecken dienen, eine sogenannte Kirchenbaulast. Fast alle diese Bauwerke sind Zeugnisse der Bau- und Kulturgeschichte. Ihre Erhaltung ist durch die Kirchenbaulasten eine gemeinsame Angelegenheit von Kirche und Staat. Das Land versteht und praktiziert die Erfüllung von Kirchenbaulasten als eine besondere Möglichkeit, den Auftrag der Denkmalerhaltung wahrzunehmen. Die Dokumentation veranschaulicht zum ersten Mal das Volumen dieser staatlichen Baulast, stellt aber auch die Bedeutung des kulturellen Erbes dar (z.B. Mindener Dom). Teilweise wirken Kirchengemeinden oder die politischen Gemeinden in einem festgelegten finanziellen Anteil an den Aufgaben mit. Alle Baudenkmäler sind nach Regierungsbezirken und den zuständigen Unteren Denkmalbehörden aufgelistet. Die einzelnen Objekte sind baugeschichtlich beschrieben und mit Informationen zu den Maßnahmen, Ausstattungen, Zuständigkeiten und mit Angaben zur Baulast versehen. Nähere Angaben zu den Sondervereinbarungen enthält ein sogenanntes Patronatsverzeichnis, das der Kulturminister des Landes führt.
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Baudenkmal, Kirche, Baugeschichte, Restaurierung, Wiederaufbau, Kirchenbaulast, Bestandsaufnahme, Denkmalschutz, Bildung/Kultur, Denkmal
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Düsseldorf: (1991), 189 S., Abb.
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Baudenkmal, Kirche, Baugeschichte, Restaurierung, Wiederaufbau, Kirchenbaulast, Bestandsaufnahme, Denkmalschutz, Bildung/Kultur, Denkmal
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