Zielsteuerung öffentlicher Unternehmen - Anspruch und Wirklichkeit.

Institut für den Öffentlichen Sektor
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Institut für den Öffentlichen Sektor

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DE

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Berlin

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1866-4431

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ZLB: Kws 770 ZB 6855

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EDOC

Abstract

Öffentliche Unternehmen existieren zur Umsetzung von öffentlichen Zwecken. Sie müssen somit nicht nur gängige betriebswirtschaftliche Zielsetzungen wie Umsatzrentabilität oder Eigenkapitalverzinsung beachten, sondern ein konkretes öffentliches Interesse - vielfach als "Gemeinwohl" bezeichnet - verwirklichen. Die Praxis zeigt, dass die Operationalisierung des Gemeinwohls in konkrete, auch nichtfinanzielle Ziele und messbare Kennzahlen regelmäßig eine Herausforderung bei der Beteiligungssteuerung darstellt. Der Beitrag verdeutlicht die Intention und Bedeutung von Zielsteuerung und führt Erfahrungen aus ausgewählten Praxisbeispielen an.

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PublicGovernance : Zeitschrift für öffentliches Management

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Nr. 3 (Herbst)

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S. 6-11

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