Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und Bauplanungsrecht. Das Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zu den Vorschriften des Baugesetzbuches über die Zulässigkeit von Vorhaben und die Bauleitplanung.
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1989
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SEBI: 90/2222
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Nach übereinstimmender Auffassung der Gesetzgeber sowie der einschlägigen Literatur bildet einen der Schwerpunkte des neuen Naturschutzrechts die sog. "naturschutzrechtliche Eingriffsregelung", die ihre rahmenrechtliche Regelung in Pargr. 8 Bundesnaturschutzgesetz (1976) gefunden hat und von allen Landesnaturschutzgesetzen umgesetzt wurde. Aufgrund ihres nicht auf bestimmte, im einzelnen festgelegte Schutzgebiete oder Schutzobjekte beschränkten Geltungsbereichs stellt diese Vorschrift nach Ansicht des Verfassers die eigentliche, von dem modernen Naturschutzrecht angestrebte Überwindung des dem Reichsnaturschutzgesetz zugrundeliegende "Reservatsdenkens" dar und begründet damit erstmals einen "flächendeckenden Mindestschutz" für Natur und Landschaft. Die Arbeit untersucht diese Regelung im Verhältnis zu Pargr.Pargr. 30, 34, 35 Baugesetzbuch. jüp/difu
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Berlin: Duncker und Humblot (1989), 248 S., Lit.(jur.Diss.; Freiburg 1989)
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Serie/Report Nr.
Schriften zum Umweltrecht; 13