Münchner Ausländerbeirat.

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1974

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SEBI: 74/4173

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Die Beschlußvorlage empfiehlt die Errichtung eines Münchner Ausländerbeirats mit 39 Mitgliedern. 26 von ihnen sollen aus der Mitte eines Wahlmännergremiums ausländischer Betriebsräte gewählt werden, weitere 12 Mitglieder sind Vertreter der Stadtratsfraktionen und der mit Auslanderfragen befaßten Organisationen.Den Vorsitz nimmt ein von der Landeshauptstadt München bestellter Beamter wahr.Der Ausländerbeirat dient der Beteiligung der ausländischen Bevölkerung an Entscheidungen, die diese betreffen.Anlage 1 enthält die Satzung über den Ausländerbeirat, Anlage 2 das Umfrageergebnis betr. ,,Beteiligung ausländischer Arbeitnehmer am kommunalen Willensbildungsprozeß'' aus 27 Städten unterschiedlicher Größe.

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In: München, (1974) 41 Bl., Abb.

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