Die Ostseepipeline: Praxisbericht einer grenzüberschreitenden Verfahrensbeteiligung nach der Espoo-Konvention.

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Baden-Baden

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0943-383X

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ZLB: 4-Zs 4358
TIB: ZO 9840

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Abstract

Nach dem "Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen", das 1991 in Espoo von der Mehrheit der Mitgliedstaaten der UNECE unterzeichnet wurde, ist für Projekte, die grenzüberschreitende Umweltauswirkungen haben können, ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren nach besonderen Regeln durchzuführen. Schwerpunkt dieses Verfahrens ist die Beteiligung aller voraussichtlich betroffenen Staaten. Bisher wurde das Verfahren insbesondere für Projekte durchgeführt, die in einer Grenzregion zwischen zwei Staaten realisiert wurden. Mit der Ostseepipeline ist nun ein Projekt in Planung, für das fünf Staaten Zulassungsverfahren führen müssen und von dem insgesamt neun Länder, nämlich sämtliche Ostseeanrainerstaaten, betroffen sind. Ein grenzüberschreitendes Projekt von solcher Dimension hat es bisher unter dem Völkerrechtsregime der Espoo-Konvention nicht gegeben. Während teils die Auffassung vertreten wurde, die Konvention biete keinen Ansatz für eine multilaterale Koordination,stellt die Espoo-Konvention nach den Erfahrungen der Verfasserin eine geeignete Grundlage für die Durchführung eines koordinierten, internationalen UVP-Verfahrens mit einer Vielzahl beteiligter Staaten dar. Der erste Abschnitt dieses Verfahrens nach der Espoo-Konvention - die Beteiligung aller betroffenen Vertragsstaaten nach Art. 3 - konnte Anfang dieses Jahres abgeschlossen werden. Auf Herausforderungen, Konflikte und Chancen, die im Zusammenhang mit einem so weitreichenden grenzüberschreitenden Verwaltungsverfahren entstehen, wird in dem Beitrag eingegangen. difu

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Zeitschrift für Umweltrecht

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Nr. 7/8

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S. 354-359

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