Das kommunale Abgabenrecht und die Anwendung allgemeinen Steuerverfahrensrechts - exemplarisch dargestellt am bayerischen Landesrecht.
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SEBI: 83/6650
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DI
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Abstract
Mit der Reform des Kostenabgabengesetzes im Jahre 1974 und der sich anschließenden Reform der Abgabenordnung (Steuerverfahrensrecht) im Jahre 1977 war nicht nur eine Anpassung an die veränderten tatsächlichen Gegebenheiten des Steuer- und Abgabenrechts des Bundes und der Kommunen beabsichtigt, sondern, wie das bayerische Anpassungsgesetz zur Abgabenordnung vom 23. 12. 1976 bereits zeigte, auch eine erhöhte Anwendbarkeit der Abgabenordnung auf das Kostenabgabengesetz der Kommunen. Ausgehend von der entsprechenden Schlüsselnorm (Art. 13 Kommunalabgabengesetz - KAG) untersucht der Verfasser, welche Probleme sich bei der Anwendung der im kommunalen Abgabenrecht für anwendbar erklärten Steuerverfahrensvorschriften ergeben, wobei der Schwerpunkt der Darstellung die Anwendung steuerverfahrensrechtlicher Vorschriften auf den kommunalen Abgabenbescheid darstellt. Dabei wird insbesondere der komplexe Fragenkreis offengelegt, daß im Rahmen des KAG in der Regel ein Leistungsbegehren der Gemeinden aufgrund gewährter Leistungen besteht, während füür das Steuerrecht eine solche Gegenleistungspflicht gerade nicht besteht. kp/difu
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Abgabenrecht, Steuerrecht, Kommunalabgabe, Kommunalabgabengesetz, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Bagatellsteuer, Erschließungsbeitrag, Beitrag, Abgabenordnung, Abgabenbescheid, Gebühr, Steuer, Staat/Verwaltung, Finanzen
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Würzburg: Selbstverlag (1982), VII, 132 S., Lit.(jur.Diss.; Würzburg 1982)
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Abgabenrecht, Steuerrecht, Kommunalabgabe, Kommunalabgabengesetz, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Bagatellsteuer, Erschließungsbeitrag, Beitrag, Abgabenordnung, Abgabenbescheid, Gebühr, Steuer, Staat/Verwaltung, Finanzen