Zeitgleiches Inkrafttreten von Gesetz und Rechtsverordnung?
Boorberg
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Boorberg
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DE
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München
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0522-5337
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ZLB: 4-Zs 987
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RE
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Abstract
Rechtsverordnungen bedürfen einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. Diese bestimmt und begrenzt jene nach Inhalt, Zweck und Ausmaß. Im Normalfall folgt die Rechtsverordnung dem Gesetz zeitlich nach. Allerdings ergibt sich in der Praxis mitunter das Bedürfnis, dass Gesetz und Verordnung zeitgleich in Kraft treten. Dafür gibt es verschiedene rechtliche Konstruktionsmöglichkeiten, die allerdings praktisch nicht immer hinreichend zu überzeugen vermögen. Im Beitrag werden die einzelnen Varianten analysiert. Es wird die Auffassung vertreten, dass die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage und die daraus abgeleitete Rechtsverordnung zeitgleich bekannt gemacht (verkündet) und in Kraft gesetzt werden können.
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Bayerische Verwaltungsblätter
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Nr. 7
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S. 193-198