Zur örtlichen Zuständigkeit der Jugendgerichtshilfe bei im Ausland geborenen und dort ihren Aufenthalt habenden Jugendlichen und Heranwachsenden.

Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.
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Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.

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DE

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Hannover

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1612-1864

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RE

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Abstract

Jenseits der vergleichsweise einfach gelagerten "Normalfälle", also dem des gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts beider Eltern des jugendlichen Beschuldigten und der gewöhnliche Aufenthalt des heranwachsenden Beschuldigten im Inland, ist die Suche nach der örtlich zuständigen Jugendgerichtshilfe angesichts der Vielgestaltigkeit der nach § 87b SGB VIII in Verbindung mit §§ 86, 86a SGB VIII denkbaren Konstellationen zuweilen nicht ganz einfach. Erschwerend kommen nicht ganz alltägliche Fallgestaltungen wie die des im Ausland geborenen und dort seinen Aufenthalt habenden jungen Straftäters hinzu. Dieser Fallgestaltung widmet sich der Kurzbeitrag.

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Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe (ZJJ)

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Nr. 4

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S. 403-405

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