Landschaftsplanung in Hamm. Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB).

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DE

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Hamm

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ZLB: 97/2177-7.-4

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Zusammenfassung

"Geschützte Landschaftsbestandteile" (GLB) sind auf der Grundlage der §§ 20 und 23 Landschaftsgesetz NRW ein Planungsinstrument innerhalb des Landschaftsplans. Neben flächigen Schutzausweisungen wie Natur- und Landschaftsschutzgebieten sind infolgedessen auch ökologisch wertvolle Strukturen auszuweisen, zu sichern und zielgerichtet anzulegen. Als GLB werden Teile von Natur und Landschaft festgesetzt, soweit ihr besonderer Schutz zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes oder zur Abwehr schädlicher Einwirkungen erforderlich ist. Die unterschiedlichsten Arten von GLB werden erläutert. Die Festsetzung sieht Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen vor, mit deren Hilfe der langfristige Fortbestand dieser Landschaftselemente und damit auch die zahlreichen Lebensräume für Tiere und Pflanzen gesichert werden sollen. Hierdurch soll das in Jahrhunderten geschaffene Mosaik der Artenvielfalt erhalten, gepflegt und optimiert werden. Aufgrund ihrer zahlreichen positiven Funktionen sind geschützte Landschaftsbestandteile zu erhalten. In weniger strukturreichen Landschaften kann durch die verstärkte Neuanlage eine zielgerichtete Aufwertung erfolgen. Es ist daher zwingend erforderlich, die bestehenden GLB im Gelände zu erfassen, um gegebenenfalls frühzeitig negativen Veränderungen entgegenzuwirken. Insgesamt konnten inzwischen 336 GLB anhand eines Kartierbogens erfasst werden, davon 215 Hecken, Einzelbäume/Gehölze, 88 Stillgewässer und 33 Baumreihen und Alleen. difu

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13 S.

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Umweltbericht; 25.7