Die Gemeinde und ihre Wirkungsbereiche. Eine Zwischenbilanz der gesetzlichen Anpassung an die Verfassungsnovelle 1962.
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SEBI: 72/381
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Abstract
Die Gemeindeverfassungsnovelle von 1962 besagt, daß alle Angelegenheiten, die in ihrer Art und ihrem Umfang nach über den Interessenbereich der Gemeinde nicht hinausreichen und für die die Eignung der örtlichen Gemeinschaft, sie auch innerhalb ihrer örtlichen Grenzen durchführen zu können, gegeben ist, dem eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde zuzuordnen sind. Die Gesetze haben entsprechend der neuen Verfassungslage diese Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches ausdrücklich als solche des eigenen Wirkungsbereiches zu bezeichnen. Das Buch ist eine Art Zwischenbilanz über den Umfang des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde, ein Jahr nach der vom Gesetzgeber festgelegten Frist von fünf Jahren erstellt. Es werden Erkenntnisse der Gerichtshöfe öffentlichen Rechts mitverwertet und auf gewisse Rechtsprobleme aus der Sicht des Gemeindejuristen hingewiesen. (rk/difu)
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Keywords
Gemeindeorganisationsgesetz, Gemeindegebietsänderung, Kommunalaufgabe, Verwaltungsaufgabe, Kommunalpolitik, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Kommunalrecht, Verwaltung/Öffentlichkeit, Haushaltswesen
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Wien: Jugend und Volk (1971), 253 S., Lit.; Reg.
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Gemeindeorganisationsgesetz, Gemeindegebietsänderung, Kommunalaufgabe, Verwaltungsaufgabe, Kommunalpolitik, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Kommunalrecht, Verwaltung/Öffentlichkeit, Haushaltswesen
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Schriften des Österreichischen Städtebundes; 7/71