Die Steuerung von innerörtlichen Mobilfunknetzen durch die kommunale Bauleitplanung.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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München
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0522-5337
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ZLB: 4-Zs 987
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Abstract
Die Kommunen verfügen kaum über zulässige Mittel, bauplanungsrechtlich effektiv steuernd auf die Ausbreitung von Mobilfunkanlagen Einfluss zu nehmen. Die Lösung von Konfliktpotenzialen mit Landschafts-, Natur- und Ortsbildbelangen kann durch Festsetzungen zur Gebietsart, zur Höhe, zu überbaubaren Grundstücksflächen und für Versorgungsflächen versucht werden. Eine Änderung der Rechtsprechung, die bislang die Festsetzung von Emissionsgrenzwerten für Mobilfunkanlagen, welche die Vorgaben der 26. BImSchV unterschreiten, ablehnt, ist bauplanungsrechtlich nicht ausgeschlossen. difu
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Bayerische Verwaltungsblätter
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Nr. 12
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S. 353-356