Verfassungsauftrag zu Naturschutz; BV Art. 141 Abs. 1 n.F.; BayVerfGH, Entscheidung v. 14.6.1985 - Az. Vf. 20-IX-85.

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1985

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SEBI: Zs 3289-4
BBR: Z 523
IRB: Z 1585

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Zusammenfassung

Zu den gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung eines Volksbegehrens über den Entwurf eines Gesetzes über den Nationalpark Senke. Die durch BV Art 141 Abs.1 n.F. verstärkt gebotene Berücksichtigung des Naturschutzes führt nicht dazu, dass demgegenüber die Grundrechte der Bürger (z.B. auf Handlungs- und Berufsfreiheit) überall und schlechthin zurücktreten müssen. Aus BV Art. 141 Abs.1 Satz 3 ergibt sich, dass die dort genannten Verfassungsaufträge zwar zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts gehören, dass es aber auch andere Rechtsgüter von vergleichbarem Gewicht gibt. (-y-)

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Umwelt- und Planungsrecht, 5(1985), Nr.11/12, S.411-412, Lit.

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