Die formelle Rechtmäßigkeit von kommunalen Satzungen in der aktuellen Rechtsprechung.

Heymanns
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Heymanns

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Köln

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0012-1363

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5471-9

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ZLB: R 620 ZB 7120

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RE

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Abstract

In der kommunalen Praxis ist der rechtssichere Erlass von Satzungen eine herausgehobene und zugleich anspruchsvolle Aufgabe. Hierbei kommt dem ordnungsgemäßen Rechtssetzungsverfahren eine besondere Rolle zu. Diesbezügliche Fehler können eine erhebliche Auswirkung haben und die Rechtmäßigkeit der gesamten Satzung gefährden. Selbst beim Erlass von Bundes- oder Landesgesetzen führen mitunter Fehler im Gesetzgebungsverfahren zur Verfassungswidrigkeit von Rechtsnormen, obwohl der Gesetzgeber hierbei auf hochspezialisierte Verfassungsreferate in der Parlamentsverwaltung und der Regierung zurückgreifen kann. Die Kommunen müssen diese anspruchsvolle Aufgabe der Rechtssetzung hingegen mit begrenzten Kapazitäten bewältigen, zu denen nicht immer auch eine juristische Fachbegleitung gehören kann. Beim Erlass von kommunalen Satzungen sind engmaschige Regelungen zur Zuständigkeit, zur Form, zum Verfahren bis hin zur öffentlichen Bekanntmachung zu beachten, die häufig ihren Ursprung in rechtsstaatlichen und demokratischen Verfassungsgrundsätzen haben. Die Kommunen haben neben den gesetzlichen Bestimmungen auch deren Auslegung durch die Gerichte zu berücksichtigen. Gerade belastende Satzungsregelungen in Abgabensatzungen oder Bebauungsplänen sind oftmals Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Die Erfahrungen zeigen, dass die gegen eine Satzungsbestimmung vorgehende Partei häufig nicht nur materielle Rechtsmäßigkeitsaspekte vorträgt, sondern auch und gerade formelle Fehler beim Satzungserlass rügt. Im Beitrag soll deshalb der kommunale Rechtsetzungsprozess unter Berücksichtigung der dazu ergangenen Rechtsprechung im Mittelpunkt der Betrachtung stehen.

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Deutsches Verwaltungsblatt : DVBL

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23

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1510-1516

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