Vom Verursacherprinzip zum Vorsorgeprinzip. Umweltschutz - gemeinsame Aufgabe der EG.

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IRB: S 3772

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Die Anfänge der Umweltschutzpolitik der EG reichen bis Anfang der 70er Jahre zurück. Schon 1973 wurde das erste Aktionsprogramm der Gemeinschaft für den Umweltschutz verabschiedet. Die Schwerpunkte lagen damals auf der Verringerung nachgewiesener Umweltbelastungen, insbesondere bei Wasser und Luft, in einem Vorschlagskatalog zur Verbesserung der Umwelt sowie auf gemeinschaftlichen Maßnahmen zum Vorgehen der Mitgliedstaaten in internationalen Organisationen. Inzwischen ist zu der Beseitigung von Umweltschäden auf Grundlage des Verursacherprinzips das Prinzip der Vorsorge hinzugekommen. Der Gewässerschutz und die Luftreinhaltepolitik sind Beispiele für die Präventivpolitik auf Grundlage von EG-Richtlinien. Zukünftige Aufgaben liegen auch im Bereich Bodenschutz.(wg)

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Umweltpolitik, Gewässerschutz, Luftreinhaltung, Bodenschutz, Verursacherprinzip, Aktionsprogramm, Vorsorgeprinzip, Umweltbelastung

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In: Parlament; Bonn, 35(1985), Nr.33/34, 17./24.Aug., S.4

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Umweltpolitik, Gewässerschutz, Luftreinhaltung, Bodenschutz, Verursacherprinzip, Aktionsprogramm, Vorsorgeprinzip, Umweltbelastung

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