Hinweise zur Reduzierung der Abwasserabgabe.

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IRB: Z 1090

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Der Artikel bezieht sich auf das Abwasserabgabengesetz, das am 1. Januar 1981 in Kraft trat. Das Gesetz hält Möglichkeiten offen, wie die Höhe der Abwasserabgaben vermindert werden kann. Diese Möglichkeiten werden aufgezeigt. Dabei wird auch die Freistellung von der Abgabepflicht erörtert. Zu den einzelnen Punkten werden die Paragraphen angegeben. In einem Diagramm wird der Zusammenhang zwischen Abgabenhalbierung, Mindestanforderungen und Ausnahmen erläutert. Die Verfahren der Abgabenerhöhungen in den einzelnen Bundesländern werden aufgezeigt. ju

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Schlagwörter

Recht, Versorgungstechnik, Versorgung, Abfallbeseitigung, Umwelt, Wasser, Abfall, Abwasser, Gesetz, Abwasserabgabe, Abwasserabgabengesetz, Abgabepflicht, Abgabenerhebung, Schmutzwasser, Grundwasser

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Wasser Luft u.Betr.(wlb) 25(1981)Nr.3, S.18, 23-24, Abb., Lit.

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Recht, Versorgungstechnik, Versorgung, Abfallbeseitigung, Umwelt, Wasser, Abfall, Abwasser, Gesetz, Abwasserabgabe, Abwasserabgabengesetz, Abgabepflicht, Abgabenerhebung, Schmutzwasser, Grundwasser

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