Zur Anwendung des Verursacherprinzips im Verkehrsbereich.

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IRB: Z 53

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Der Begriff "Verursacherprinzip" bedeutet nach Aussagen der Bundesregierung, dass die Kosten zur Vermeidung, Beseitigung und zum Ausgleich von Umweltbelastungen den Verursachern auferlegt werden sollten. Das Für und Wider der in Betracht kommenden Möglichkeiten und die bei der Durchsetzung des Prinzips zu erwartenden Auswirkungen werden erörtert. -y-

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Schlagwörter

Umweltpflege, Umweltbelastung, Verkehrslärm, Lärmschutz, Verursacherprinzip, Umweltpolitik, Lärmabgabe

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Straßen- und Tiefbau 33(1979)Nr.9, S.28, 30, 35-36, 38, 40-41, Tab., Lit.

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Umweltpflege, Umweltbelastung, Verkehrslärm, Lärmschutz, Verursacherprinzip, Umweltpolitik, Lärmabgabe

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