Zur Zulässigkeit der Grundeigentumsbeschränkung durch die Vorschriften über die Sicherung der Bauleitplanung nach dem Bundesbaugesetz vom 23.Juni 1960

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Mit der Einführung des Bundesbaugesetzes im Jahre 1960 wurde das Bau- und Bodenrecht bundesrepublikanisch vereinheitlicht.Ein verfassungsrechtliches Problem stellte dabei die Sicherung der Bauleitplanung dar, da sie in Form von Veränderungssperre und ähnlichen Instituten den einzelnen Eigentümer oft entschädigungslos beeinträchtigte.Unter Zuhilfenahme der Theorien zur Beschränkung des Grundeigentums nimmt die Arbeit daher eine systematische Einordnung der Vorschriften über die Sicherung der Bauleitplanung in das Verfassungs- und Verwaltungsrecht vor, um eine sachliche zu rechtfertigende Abgrenzung zwischen entschädigungsloser Eigentumsbindung und entschädigungspflichtiger Enteignung dieser Vorschriften zu finden.Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, daß unter Zugrundelegung der herrschenden Eigentumsauffassung die Veränderungssperre mit Art. 14 GG weitgehend unvereinbar ist. kp/difu

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Grundeigentumsbeschränkung, Bundesbaugesetz, Eigentumsgarantie, Veränderungssperre, Genehmigungspflicht, Gemeinde, Vorkaufsrecht, Bauleitplanung, Bauplanungsrecht, Bodenrecht, Baurecht, Kommunalrecht, Verfassungsrecht, Rechtsgeschichte

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Köln:(1962), XXVII, 128 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1962)

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Grundeigentumsbeschränkung, Bundesbaugesetz, Eigentumsgarantie, Veränderungssperre, Genehmigungspflicht, Gemeinde, Vorkaufsrecht, Bauleitplanung, Bauplanungsrecht, Bodenrecht, Baurecht, Kommunalrecht, Verfassungsrecht, Rechtsgeschichte

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