Rundschreiben des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, betr. Umlegung der Kosten der Versorgung mit Fernwärme, vom 1. August 1978. WI 1-26 11 03-1/1.

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1979

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IRB: Z 177
SEBI: Zs 789-4

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Das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau nimmt zu einem Urteil des Landgerichts Tübingen vom 7. Sept. 1977 Stellung. Das Gericht hat zugunsten des Klägers entschieden, der lediglich bereit war, den Arbeitspreis der Kosten für Fernwärme, nicht aber den Grundpreis anteilig zu tragen. Im Zusammenhang mit der Zweiten Berechnungsverordnung, auf die sich das Gericht u.a. bezieht, werden die Begriffsbestimmungen interpretiert. kb

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Bundesbaublatt 27(1978)Nr.11, S.559

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