Leiharbeit in Deutschland und Großbritannien. Eine rechtsvergleichende Analyse zur Umsetzung der Richtlinie 2008/104/EG.
Logos
item.page.uri.label
No Thumbnail Available
Date
2013
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Logos
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Berlin
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: R 386/550
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
RE
RE
Authors
Abstract
Die Leiharbeit ist spätestens seit ihrer grundlegenden Liberalisierung in Deutschland im Jahre 2003 in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. Auch in den anderen Ländern der Europäischen Union dient die Leiharbeit als wichtiges beschäftigungspolitisches Instrument. Um den Schutz der Leiharbeitnehmer mit dem Flexibilitätsbedarf der Unternehmen in Einklang zu bringen, haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union nach jahrelangen Vorarbeiten am 19.11.2008 die Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG erlassen. Bereits die Tatsache, dass sich der europäische Entscheidungsprozess über Jahre hingezogen hat, lässt darauf schließen, dass die nationalen Vorschriften zur Leiharbeit innerhalb Europas sehr unterschiedlich sind. Dies hat der Autor zum Anlass genommen, exemplarisch die deutschen und die britischen Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung zu untersuchen und zu vergleichen. Hierbei stehen die Schwierigkeiten, die sich aus der Umsetzung der Richtlinie in das nationale Recht ergeben haben, im Mittelpunkt. Anhand der Richtlinienvorgaben, wie dem Gleichbehandlungsgrundsatz oder dem Recht auf gleichen Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen und -diensten, stellt der Autor das deutsche und das britische Recht gegenüber und überprüft beide Rechtsordnungen auf ihre Richtlinienkonformität. Im Zuge einer detaillierten Auseinandersetzung mit den Richtlinienvorgaben und deren Umsetzung wird die Frage beantwortet, inwieweit die Umsetzung der Leiharbeitsrichtlinie zu einer Angleichung der Rechtsordnungen Deutschlands und Großbritanniens geführt hat und inwieweit die Richtlinie ihrem in Art. 2 formulierten Ziel des Schutzes der Leiharbeitnehmer und der Verbesserung der Qualität der Leiharbeit gerecht wird.
Description
Keywords
item.page.journal
item.page.issue
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
XXII, 440 S.
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
item.page.subject-tt
item.page.dc-relation-ispartofseries
Arbeit und sozialer Schutz; 27