Zwischen Koran und Grundgesetz. Religiöse Betätigung muslimischer Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland.
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SEBI: 88/3227
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Der Zuzug großer Zahlen vor allem türkischer Ausländer in den vergangenen fast 25 Jahren hat zu einem bedeutenden Wandel der religiösen und kulturellen Landschaft in der Bundesrepublik Deutschland geführt: Neben die beiden großen christlichen Religionsgemeinschaften ist eine erhebliche Zahl von Einwohnern islamischen Glaubens getreten. Heute findet in der Bundesrepublik eine rege Tätigkeit islamischer Gruppen statt, die Moscheen betreiben, Gottesdienste abhalten und Kinder in religiösen Angelegenheiten unterweisen. In der Bundesrepublik ist dadurch eine multikulturelle Gesellschaft, d. h. eine Gesellschaft, in der mehrere Kulturen nebeneinanderstehen, entstanden. - In rechtspolitischer Hinsicht ergibt die Arbeit, daß integrationshemmende Einflüsse islamischer Vereinigungen und Koranschulen zwar mit Verboten und Auflagen zurückgedrängt werden können, die immer noch vorhandenen sozialen Benachteiligungen und Unsicherheiten im Aufenthaltsstatus es den Ausländern jedoch erschweren, sich voll in unsere Gesellschaft zu integrieren und auch die Bildungs- und Erziehungsziele des öffentlichen Schulwesens zu bejahen. chb/difu
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Islam, Konfession, Religion, Koran, Ausländerrecht, Ausländerpolitik, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Verein, Kultur, Schule, Bevölkerung/Gesellschaft, Ausländer
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Hamburg: (1986), ca. 480 S., Lit.(jur.Diss.; Hamburg 1986)
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Islam, Konfession, Religion, Koran, Ausländerrecht, Ausländerpolitik, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Verein, Kultur, Schule, Bevölkerung/Gesellschaft, Ausländer