Das Entstehen des Eigentümerweges und seine Rechtsordnung.
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SEBI: 71/1841
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Das Vorhandensein von Wegen entspricht den Bedürfnissen des einzelnen Menschen und denen der Gemeinschaft, die durch den Staat verkörpert wird. Die Festlegung staatlicher Pflichten, im Rahmen der Daseinvorsorge notwendige Wege zu errichten und in verkehrsgerechtem Zustand zu erhalten, sowie die Verwirklichung der Rechte des Einzelnen auf Benutzung des Weges erfordert eine Rechtsordnung. Allgemeine Prinzipien dieser Rechtsordnung sind der Allgemeingebrauch, die Gemeinverträglichkeit usw. Diese Prizipien reichen jedoch bei einer Vielfalt der nach ihrer Zweckbestimmung verschieden ausgestalteten Wege nicht aus; die Realität fordert vielmehr eine den besonderen Gegebenheiten angepaßte Regelung. Es ist daher notwendig, im einzelnen Fall die verschiedenen Wege ihrer Eigenart entsprechend zu untersuchen. Es ist die spezielle Aufgabe der Arbeit, die Rechtsordnung des Eigentümerweges des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes darzustellen. Voraussetzung hierzu ist es jedoch, alle Fragen zu untersuchen, die mit den Besonderheiten des Entstehens eines Eigentümerweges zusammenhängen und die Rechtsfolgen aufzuzeigen, die daraus abgeleitet werden können. kp/difu
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Eigentümerweg, Straßenrecht, Wegerecht, Straße, Widmung, Verwaltungsakt, Gemeingebrauch, Entgelt, Straßenbaulast, Verkehr, Verkehrsweg
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Würzburg: (1967), XIX, 173 S., Lit.(jur.Diss.; Würzburg 1968)
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Eigentümerweg, Straßenrecht, Wegerecht, Straße, Widmung, Verwaltungsakt, Gemeingebrauch, Entgelt, Straßenbaulast, Verkehr, Verkehrsweg