Rechtsstellung und Aufqaben des Bundesbeauftragten für den deutschen Steinkohlenbergbau und die deutschen Steinkohlenbergbaugebiete.
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1973
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SEBI: 76/1810
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Zusammenfassung
Durch das Gesetz zur Anpassung und Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus und der deutschen Steinkohlenbergbaugebiete vom 15. Mai 1968 (Kohlegesetz) wurde der Bundesbeauftragte für den Steinkohlenbergbau und die Steinkohlenbergbaugebiete eingeführt und damit eine staatliche Institution zur Lenkung und Kontrolle des Bergbaus geschaffen. Der Bundesbeauftragte ist eine Bundesoberbehörde, die unmittelbar dem Bundesminister für Wirtschaft untersteht. Der Verfasser behandelt die rechtliche Stellung des Bundesbeauftragten und dessen Einfluß auf Absatz, Produktion, Rationalisierung und Unternehmenskonzentration, ferner auf Sozial-, Belegschafts- und Investitionspolitik. Dem Bundesbeauftragten steht nicht nur ein weitreichendes Auskunftsrecht zu, sondern auch das Recht, durch Empfehlungen aktiv in die unternehmerischen Entscheidungen einzugreifen. Er hat aber keine Möglichkeiten, Entscheidungen der Unternehmer aufzuheben oder die Preisgestaltung zu bestimmen. wd/difu
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Münster: (1973), XIV, 105 S., Lit.