Die Rechtsfolgen unwillkürlicher "Nullmengen" für die Vergütung des Auftragnehmers beim VOB-Vertrag.
Beck
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Beck
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DE
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München
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1439-6351
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ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558
BBR: Z 558
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RE
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Abstract
Bei der Abrechnung von Bauleistungen zu Einheitspreisen ergeben sich erhebliche Zuordnungs- und Abrechnungsprobleme für die Parteien, wenn in einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses enthaltene Leistungsbestandteile ersatzlos entfallen. Es wird zunächst aufgezeigt, dass die Regelungen der VOB/B für diese Fälle keine anwendbaren Vergütungsregelungen vorsehen und auch der Rückgriff auf die gesetzlichen Regelungen diese Regelungslücke jedenfalls nicht sinnvoll ausfüllt. Dass dem Auftragnehmer bei ersatzlosem Wegfall der diesen Leistungsbestandteilen zugeordneten Einheitspreise erhebliche wirtschaftliche Schäden durch eine Unterdeckung bei umgelegten Allgemeinen Geschäftskosten und Baustellengemeinkosten drohen, ist offensichtlich. Da sich zu der sachgerechten Beurteilung der "Nullmenge" noch keine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung herausgebildet hat und auch das Schrifttum diese Problematik eher stiefmütterlich und ohne durchgreifende Auseinandersetzung mit den zur Verfügung stehenden Rahmenbedingungen behandelt, soll der Versuch einer dogmatischen Einordnung der "Nullmenge" in das Gefüge der Vergütungsregelungen der VOB/B und des BGB unternommen und ein Weg zur interessengerechten Schließung dieser nach Auffassung der Verfasser unbewussten Regelungslücke der VOB/B aufgezeigt werden.
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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht
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Nr. 5
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S. 286-291