Die Rechtstellung des bayrischen Gemeinderats im Vergleich zur Rechtsstellung von Gemeindevertretungen in den übrigen Bundesländern.
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SEBI: 72/2001
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Zusammenfassung
Die grundsätzliche Zuständigkeitsverteilung im kommunalen Verfassungsrecht hat seit 1945 zu einer Rechtszersplitterung geführt. Während der bayrische Gemeinderat und außerbayrische Gemeindevertretungen nach allen Gemeindeordnungen übereinstimmend oberste Gemeindeorgane sind, zeigen sich in der Zusammensetzung dieser Gremien schon größere Unterschiede. Die Skala der Unterschiede reicht von Gemeindevertretungen, die nur aus ehrenamtlichen Gemeindevertretern bestehen, bis zu Gemeindevertretungen, denen auch Beamte angehören. Hinsichtlich der Rechtsstellung bayrischer Gemeinderatsmitglieder und der außerbayrischen Gemeindevertreter sind es im wesentlichen die gleichen Rechte und Pflichten, die nach allen Gemeindeordnungen die Rechtsstellung des Gemeindevertreters prägen. Der sachliche Schwerpunkt der Rechtsungleichheit liegt bei der Frage der Funktionsverteilung zwischen Gemeindevertretung und Gemeindevorstand. Eine Abweichung ergibt sich allerdings in der Stellung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung, der in Bayern und Baden-Württemberg von der Gemeindebürgerschaft gewählt wird.
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Gemeinderat, Zuständigkeit, Kommunalrecht, Öffentliche Aufgabe, Kommunalpolitik, Rechtsstellung, Rechtsvergleich, Landesrecht, Geschäftsverteilung, Gemeindevorstand
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Erlangen: Hogl (1969) XXII, 257 S., Lit.(jur.Diss.; Univ.München 1969)
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Gemeinderat, Zuständigkeit, Kommunalrecht, Öffentliche Aufgabe, Kommunalpolitik, Rechtsstellung, Rechtsvergleich, Landesrecht, Geschäftsverteilung, Gemeindevorstand