Die Konzepte und die Konzeptpflichten der öffentlichen Verwaltung. Ein weites Feld mit vielen Fußangeln.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0342-5592

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ZLB: Kws 750 ZB 6805
BBR: Z 477

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RE

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Abstract

In der Verwaltungspraxis ist immer häufiger von Konzepten und gar Konzeptpflichten die Rede, ohne dass der Gesetzgeber den Begriff definiert hätte oder im Allgemeinen Verwaltungsrecht eine klare Vorstellung über seine Bedeutung bestünde. Es geht dabei um die Konzepte von Trägern der öffentlichen Verwaltung ebenso wie um solche, die von Bürgern aufgestellt werden müssen. In der Literatur gibt es hierzu nur einige mehr oder weniger ausführliche Darstellungen. Der Begriff und das Wesen solcher Konzepte werden meist als bekannt vorausgesetzt, was bedauerlicherweise häufig nicht zutrifft und schnell die vielen Fußangeln, die bei seiner Verwendung lauern, übersehen lässt. An dieser Stelle soll jenen Fragen bei den Konzepten der öffentlichen Verwaltung näher nachgegangen werden.

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Verwaltungsrundschau

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Nr. 4

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S. 109-122

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