Mögichkeiten und Grenzen einer europäischen Koordinierung des Einreise- und Asylrechts. Ihre Auswirkungen auf das Asylrecht der Bundesrepublik Deutschland.

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DE

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Baden-Baden

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ZLB: 91/1563

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RE

Zusammenfassung

Mit dem Schengener Abkommen zwischen Frankreich, den Benelux-Staaten und Deutschland über den schrittweisen Abbau von Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen und deren Verlegung an ihre Außengrenzen steht auch das deutsche Asylrecht vor allem auf den Gebieten Einreisevoraussetzungen, Verfahrensrecht, Anerkennungskriterien und Rechtsschutz vor einer Überprüfung seiner Tauglichkeit. Die rechtspolitische Bewertung hält einen Anschluß an ein harmonisiertes Einreise- und Beförderungsrecht für verfassungsrechtlich unbedenklich, sieht aber beim Prinzip der ausschließlichen Zuständigkeit jeweils eines Vertragsstaates für die Durchführung des Asylverfahrens, verbunden mit der Einreiseverweigerung bzw. Abschiebung, verfassungsrechtliche Grenzen und plädiert für eine Änderung des Art. 16 GG, da nur so längerfristige Ziele der Koordinierung des materiellen Asylrechts in Europa möglich sei. goj/difu

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232 S.

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