Handlungsspielraum von Raumplanern in staatlichen und nicht-staatlichen Tätigkeitsfeldern. Ergebnisse einer Befragung der Absolventen der Abteilung Raumplanung.
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IRB: Z 1108
SEBI: Zs 2751-4
BBR: Z 447
SEBI: Zs 2751-4
BBR: Z 447
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Abstract
Neben der Darstellung der Tätigkeitsfelder staatlicher und nichtstaatlicher Planung wird gezeigt, dass bei der Betrachtung der Berufsrolle und -funktion und der Handlungsspielräume der Planer im öffentlichen Dienst so manche Illusion zerstört wird, dass aber auch der "freie" Planer seine unfreiwilligen Grenzen gesetzt bekommt und harten Anpassungszwängen unterliegt. Die Befragungsergebnisse zeigen, dass trotz Einschränkungen ein inhaltlicher Handlungsspielraum besteht, der auch die Einbringung politischer Zielsetzungwn vor allem in konzeptionelle Tätigkeiten erlaubt. hb
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Wissenschaft/Grundlagen, Ausbildung, Regionalwissenschaft, Raumplaner, Tätigkeitsbereich, Handlungsspielraum, Berufstätigkeit, Qualifikation, Berufsrolle, Befragung
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Mitteilungen des Informationskreises für Raumplanung, Dortmund (1980)Nr.12/13, S.18-22, Tab.
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Wissenschaft/Grundlagen, Ausbildung, Regionalwissenschaft, Raumplaner, Tätigkeitsbereich, Handlungsspielraum, Berufstätigkeit, Qualifikation, Berufsrolle, Befragung