Die privatrechtlichen Auswirkungen der öffentlich-rechtlichen Baulast.

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SEBI: 86/6160

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Der Autor behandelt anhand der niedersächsischen Bauordnung die öffentlich-rechtliche Baulast. Sinn der Baulastvorschriften ist es, Bauvorhaben zu ermöglichen, die aufgrund der vorgegebenen Grundstückssituation nicht genehmigt werden können. So kann über eine Baulast erreicht werden, daß ein Bauwilliger bis an die Grundstücksgrenze bauen und sich über den ordentlichen Bauwich hinwegsetzen kann. Während die Baulasten öffentlich-rechtliche Wirkungen entwickeln, versucht der Autor, vor allem diejenigen Probleme aufzuarbeiten, die sich aus der Baulast im privatrechtlichen Bereich ergeben. Dabei wird der Frage nachgegangen, ob durch die gegenüber der Bauaufsichtsbehörde abgegebene öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung nur die Behörde berechtigt wird oder aus der Baulastenerklärung an der Bestellung auch Unbeteiligte, aber dadurch Begünstigte, eigene Rechte erwerben. kp/difu

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Baulast, Öffentliches Recht, Zivilrecht, Bauaufsicht, Dienstbarkeit, Baugenehmigung, Abstandsfläche, Rechtsgeschichte, Bebauung, Planungsrecht, Baurecht, Recht, Bauordnungsrecht

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Göttingen: (1985), XII, 177 S., Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1985)

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Baulast, Öffentliches Recht, Zivilrecht, Bauaufsicht, Dienstbarkeit, Baugenehmigung, Abstandsfläche, Rechtsgeschichte, Bebauung, Planungsrecht, Baurecht, Recht, Bauordnungsrecht

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