Elterliches Erziehungsrecht und staatliche Schulaufsicht im Grundgesetz. Ein Beitrag zum Verhältnis elterlicher und staatlicher Verantwortung für das Kind und die Gemeinschaft.
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1986
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SEBI: 88/4577
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Zusammenfassung
Das Recht der Eltern auf Erziehung ihres Kindes und der Anspruch des Staates, an der Erziehung durch die Schule teilzuhaben, beschäftigen Rechtsprechung und Literatur seit Beginn der 70er Jahre in zunehmendem Maße. Während sich das Bundesverfassungsgericht bei der Auslegung des Art. 6 Abs. 2 Grundgesetz auch im Lichte sich ändernder Vorstellungen über partnerschaftliches Zusammenleben mehrfach damit auseinanderzusetzen hatte, wer sich neben den leiblichen verheirateten Eltern auf den Schutz des Grundrechts der elterlichen Erziehung berufen kann, ging es bei der Inhaltsbestimmung des Art. 7 Abs. 1 GG vorwiegend um die Frage, in welchen Grenzen dem Staat ein von den Eltern unabhängiges Recht auf Erziehung des Kindes zusteht. Der Schwerpunkt der kritischen Auseinandersetzung mit diesen Fragen liegt auf der Inhaltsbestimmung des staatlichen Interesses an einer Erziehung der Jugend im Sinne der Gemeinschaftsordnung des Grundgesetzes. Die Grenzen schulischer Einflußnahme auf das Kind versucht der Autor in erster Linie aus dessen eigenen Grundrechten herzuleiten. chb/difu
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Schlagwörter
Eltern , Elternrecht , Erziehungsrecht , Staat , Schulaufsicht , Schulrecht , Grundrecht , Kind , Schüler , Privatschule , Verfassungsrecht , Bildung/Kultur , Schule
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Frankfurt/Main: Lang (1986), XIV, 136 S., Lit.(jur.Diss.; Heidelberg 1986)
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Stichwörter
Eltern , Elternrecht , Erziehungsrecht , Staat , Schulaufsicht , Schulrecht , Grundrecht , Kind , Schüler , Privatschule , Verfassungsrecht , Bildung/Kultur , Schule
Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 580