Generelle Nichtöffentlichkeit der Aufsichtsratssitzungen Öffentlicher Unternehmen - warum eigentlich? Worauf (auch) die Aktienrechtsnovelle 2016 eine Antwort schuldig bleibt.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0029-859X
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ZLB: R 622 ZB 1139
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RE
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Abstract
Während Gemeinderatssitzungen sowohl aus einem öffentlichen als auch aus einem nicht öffentlichen Teil bestehen, tagt der Aufsichtsrat privatrechtlich verfasster Öffentlicher Unternehmen stets nicht öffentlich. Das war zwar schon immer so; einen überzeugenden sachlichen Grund dafür aber gibt es nicht. Die Chance, mehr Transparenz herzustellen, wurde mit der Aktienrechtsnovelle 2016 erneut verpasst.
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Die Öffentliche Verwaltung
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Nr. 23
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S. 991-999