Der strafrechtliche Schutz vor unbefugten Bildaufnahmen, eine Betrachtung ds neuen § 201a StGB.

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Bonn

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ZLB: 2006/3022

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DI
RE

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Abstract

Um dem Bedürfnis nach einem umfassenden Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nachzukommen, wurde 2004 die Vorschrift des § 201a "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" in das Strafgesetzbuch eingeführt. Die Arbeit untersucht diese Vorschrift umfassend, wobei ein Schwerpunkt auf der Erörterung des mit der neuen Vorschrift verfolgten Ziels liegt. Gleichzeitig wird die tatsächliche Notwendigkeit gerade eines strafrechtlichen Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor unbefugten Bildaufnahmen diskutiert und gefragt, ob der zuvor ohne diese Vorschrift gegebene Schutz nicht bereits umfassend wirkte. Insbesondere erfolgt eine genaue Untersuchung der einzelnen Tatbestandsmerkmale des § 201a StGB, wobei ihre jeweilige Auslegung unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen Gesetzesentwürfe erfolgt. Dabei werden die gewählten Wortlaute der Vorschrift kritisch hinterfragt und verfassungskonforme Auslegungsvorschläge unterbreitet. Einen weiteren Aspekt der Arbeit stellt diePrüfung der Verfassungsmäßigkeit des neuen Tatbestandes dar, wobei die Verfassungsmäßigkeit insbesondere im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit den Kommunikationsgrundrechten des Art. 5 Abs. 1 GG und im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot überprüft wird. Schließlich wird auch ein Vergleich mit der Gesetzeslage in Großbritannien, Österreich, Frankreich, Spanien und der Schweiz vorgenommen. Ein Resümee beantwortet die Frage, ob die Vorschrift des neuen § 201a StGB insgesamt als gelungene Regelung zur Erreichung ihres ursprünglichen Zieles eingestuft werden kann. goj/difu

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XXVII, 208 S.

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