Das Fürstentum Waldeck in der Zeit des Deutschen Bundes. Studien zur Verfassungsgeschichte der Kleinstaaten 1815 bis 1866. Die Beziehungen des Fürstentums Waldeck zum Deutschen Bund und die innere Verfassungsentwicklung des Staates.

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SEBI: 76/3075

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Die Politik Waldecks gibt ein typisches Bild für die Lage der norddeutschen Kleinstaaten im vorigen Jahrhundert ab. Die Bundespolitik bis 1850 war ausgesprochen zurückhaltend; das Gefühl der Abhängigkeit und Ohnmacht war teilweise so stark, daß auch bestehende Chancen der Opposition nicht ausgenutzt wurden. Die Gegnerschaft Österreichs und Preußens nach 1850 machte eine selbständige Stellung neben diesen Großmächten unmöglich. Dies führte zum endgültigen, hauptsächlich finanzbedingten, Abgleiten Waldecks auf die preußische Seite. Die direkte Zusammenarbeit mit Preußen führte auch schon vor 1866 faktisch zu einem ganz erheblichen Abbau der waldeckischen Staatshoheitsrechte. Von einer Gleichberechtigung aller Bundesglieder, wie sie die Bundesakte garantierte, konnte spätestens seit 1850 nicht mehr die Rede sein. Das bedeutendste innerpolitische Ereignis dieses Zeitraums - die Verfassungsrevision von 1852 - beruhte nicht unwesentlich auf rein finanziellen Erwägungen des fürstlichen Hauses.

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Außenpolitik, Verfassung, Verfassungsgeschichte, Verfassungsrecht, Landesgeschichte, Politik, Geschichte, Recht

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Kiel: (1973), 512 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Kiel 1973)

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Außenpolitik, Verfassung, Verfassungsgeschichte, Verfassungsrecht, Landesgeschichte, Politik, Geschichte, Recht

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