Familienpflegezeitgesetz. Leitfaden für die Praxis zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Investition in die Zukunft

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Neuwied

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ZLB: R 412/72

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RE

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Abstract

Der Bedarf einer besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist in Deutschland sehr hoch. 76 % der Berufstätigen möchten ihre Angehörigen soweit wie möglich selbst betreuen. Das Bundeskabinett hat am 23.3.2011 das eingebrachte Gesetz zur Einführung einer Familienpflegezeit beschlossen. Mit diesem Gesetzentwurf wird erstmals die Möglichkeit geschaffen Pflege und Beruf zu vereinbaren. Das Gesetz soll am 1.1.2012 in Kraft treten. Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Familienpflegezeit kommen auf Arbeitgeber und -nehmer zahlreiche Änderungen zu. Arbeitgeber, Betriebsräte und Fachanwälte müssen daher aktuell über Ihre Rechte und Pflichten die sich aus dem Familienpflegezeitgesetz für sie und die Arbeitnehmer ergeben aufgeklärt werden.

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X, 116 S.

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